Benennungen (Diskussion in GND4C)
Benennungen in der gegenwärtigen GND
In der gegenwärtigen GND sind Datenstruktur und Erfassungsregeln für Benennungen satzartspezifisch (Benennung, Name, Titel ...) .
Generell wird zwischen Vorzugs- (1XX-Felder) und abweichender (4XX-Felder) Benennung unterschieden.
Kommentar JL |
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Auszug aus Erfassungshilfe EH-P-01: Personennamen werden nach Möglichkeit durch Angaben individualisiert, welche die Person identifizieren, auch wenn dies nicht zur Unterscheidung verschiedener Personen gleichen Namens notwendig ist (Satzart Tp / Satztyp p). Siehe zum Beispiel Thomas Mann als Komponist http://d-nb.info/gnd/118577166 Die Bezeichnung "abweichend" (siehe RSWK 2017, § 12) für nicht bevorzugte Bezeichnungen wie Namensvarianten oder Synonyme ist ungebräuchlich (siehe auch Ergebnisse einer Google-Suche für "abweichende benennung", die überwiegend DNB-Dokumente enthalten). Auch der in der GNDO verwendete Ausdruck "variant" ist nicht der gebräuchlichste Term für Nicht-Deskriptoren. Verbreitet hat sich im Englischen die Bezeichnung "alternative" (ISO 25964-1, SKOS, AAT in der amerikanischen Variante "alternate"), die im Deutschen mit "alternativ" gut wiedergegeben ist. Anmerkung: Die Definition in RSWK 2017, § 12 für "Abweichende Bezeichnungen" ist missverständlich und muss disambiguiert werden:
Bezeichnungen einer Äquivalenzklasse, bevorzugte wie alternative Bezeichnungen, repräsentieren den Begriff als abstrakte Denkeinheit. Sie stellen keine Beziehung zwischen Bezeichnungen bzw. Begriffen dar. Paraphrase der Definition: Mostrich ist die Darstellung der Beziehung zwischen den Bezeichungen Mostrich und Mostert und Speisesenf und Senf (Lebensmittel) beziehungsweise Begriffen. Welchen Begriffen? Ist die Beziehung der Bezeichnungen zum Begriff mit dem Identifikator http://d-nb.info/gnd/4196835-9 gemeint? Was ist mit dem Plural "Begriffen" gemeint? Eine alternative Bezeichnung stellt nie eine Beziehung zwischen Begriffen dar. Gemeint ist: Eine alternative Bezeichnung verweist durch die Relation USE auf die bevorzugte Bezeichnung des Begriffs.
Bezeichnungen einer Äquivalenzklasse (alle Bezeichnungen mit der Relation USE bilden eine Äquivalenzklasse) sollen denselben, klar definierten Begriff repräsentieren, nicht unterschiedliche Begriffe. Je nach Anwendungsfall können Intension und Extension eines Begriffes sehr eng oder etwas weiter definiert sein (deshalb spricht man von Scope Note, in der die Bedeutung eines Deskriptors für den Zweck der Dokumentationssprache zugeschnitten wird). Möglichst präzise Bedeutungen sind im Hinblick auf Interoperabilität, Nachnutzung und Dauerhaftigkeit, insbesondere im LOD-Kontext, jedoch zu bevorzugen. Der Ausdruck "abweichend" setzt eine Norm voraus. "Abweichende" Bezeichnung impliziert, dass diese Bezeichnung eine mit der Norm nicht übereinstimmende Form ist. Der nur zu Information-Retrieval-Zwecken als bevorzugt festgelegten Form kann man aber keine namensnormierende Funktion zumuten. Zum Beispiel ist bei Individualnamen oft der "eigentliche" Name nicht zu ermitteln, in der GND sind bevorzugte Namen von Bauwerken häufig nicht die offiziellen Bezeichnungen. Die Bezeichnungen an Nutzerschnittstellen können allgemeinspachlich angepasst werden, zum Beispiel "Andere Namen" für Individualbegriffe oder "Synonyme" für Allgemeinbegriffe ("Andere Benennungen" wäre auch denkbar) im DNB-Katalog. Sprachlich nicht korrekt sind "Varianter Name" oder "Variante Bezeichnung". Im Folgenden werden die Bezeichnungen aus ISO 25964-1, 3 Symbols, abbreviated terms and other conventions, Tabel 1 verwendet: Anmerkung zu den Ausdrücken "Bezeichnung" und "Benennung": Laut DIN 2330 (Begriffe und Benennungen) ist "Bezeichnung" der Oberbegriff für alle Formen von Begriffsrepräsentationen und wird hier in dieser Bedeutung verwendet. Siehe auch https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bezeichnung |
Für Vorzugsbenennungen gilt:
- Grundlage der Benennung sind die bibliothekarischen Regeln (RSWK / RDA) und die Rangfolge der Nachschlagewerke (NSW)
- mit Ausnahme der Personen werden bei Gleichnamigkeit mit einer bereits vorhandenen Entität der Benennung einer neuen Entität so viele individualisierende Eigenschaften (Zusatz; Zählung usw) hinzugefügt, bis sie GND-weit eindeutig ist.
Code | Preferred term | Code | Non-preferred term | Erläuterung |
Person – Bevorzugter Name | Person – Abweichender Name | Schriftcode; Sprachencode; Persönlicher Name; Vorname; Nachname; Nachgestelltes Präfix; Zählung; Beiname, Gattungsname, Territorium, Titulatur; Bemerkungen | ||
Körperschaft – Bevorzugter Name | Körperschaft – Abweichender Name | Schriftcode; Sprachencode; Hauptkörperschaft; Untergeordnete Körperschaft; Zählung; Zusatz; Bemerkungen | ||
Konferenz – Bevorzugter Name | Konferenz – Abweichender Name | Schriftcode; Sprachencode; Hauptkonferenz; Zusatz; Untergeordnete Einheit; Zählung; Datum; Ort; Bemerkungen | ||
Werk - Bevorzugter Titel | Werk – Abweichender Titel | Schriftcode; Sprachencode; Titel eines Werks; Erscheinungsjahr eines Werks; Zusatz; Besetzung im Musikbereich; Zählung eines Teils/der Abteilung eines Werks; Titel des Teils/der Abteilung eines Werks; Tonart; Version; Bemerkungen | ||
Sachbegriff – Bevorzugte Benennung | Sachbegriff – Abweichende Benennung | Schriftcode; Sprachencode; Sachbegriff; Zusatz; Bemerkungen | ||
Geografikum – Bevorzugter Name | Geografikum – Abweichender Name | Schriftcode; Sprachencode; Geografikum; Zusatz; Geografische Untergliederung; Bemerkungen |
Vorschlag
Code | Entitätstyp | GNDO-Label preferred | Deutsche Bezeichnung | Code | GNDO-Label non-preferred | Deutsche Bezeichnung | Kommentar |
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100 | Person | preferredNameForThePerson | Bevorzugter Name der Person | 400 | alternativeNameForThePerson | Alternativer Name der Person | |
100 | Familie | preferredNameForTheFamily | Bevorzugter Name der Familie | 400 | |||
110 | Körperschaft | preferredNameForTheCorporateBody | Bevorzugter Name der Körperschaft | 410 | alternativeNameForTheCorporateBody | ||
111 | Konferenz | preferredNameForTheConferenceOrEvent | Bevorzugter Name der Konferenz oder Veranstaltung | 411 | alternativeNameForTheConference | ||
130 | Werk | preferredNameForTheWork | Bevorzugter Name des Werks | ||||
150 | Sachbegriff | preferredTermForTheSubjectHeading | Bevorzugte Benennung des Schlagworts | 450 | alternativeTermForTheSubjectHeading | Alternative Benennung des Schlagworts | |
151 | Geografikum | 451 |
Für Individualbegriffe: Bevorzugter Name (preferred name)
Für Allgemeinbegriffe: Bevorzugte Bezeichnung (preferred term); Alternative Bezeichnung (alternative term)
Allgemeine Fragen / Anforderungen
- Es sollte generell möglich sein, mehr als eine Benennung als Vorzugsbenennung definieren zu können.
- Unterschiedliche Anwendergemeinschaften können unterschiedliche Anforderungen an die Vorzugsbenennung einer Entität haben.
In den Feldern 4XX ist bereits das wiederholbare Teilfeld $5 "Institution (ISIL), die Feld in besonderer Art verwendet" für diesen Zweck eingerichtet. Es ist auch bereits definiert, dass für Institutionen, die keine ISIL haben, alternativ der MARC Organization Code erfasst werden kann.
Weitergehende Anforderung: die Benennung kann auch unabhängig von einer durch eine ISIL adressierbaren Körperschaft für eine ganze Anwendergemeinschaft oder für ein ganzes Regelwerk als Vorzugsbenennung definiert sein. Das sollte auch adressiert werden können. - Benennungen können eine begrenzte temporäre Gültigkeit haben.
Insbesondere bei Geografika, aber auch bei Körperschaften oder fortlaufenden Werken könnte das Datenmodell so verändert werden, dass Namensänderungen einer Entität nicht zwangsläufig zu einem Split (also zu zwei Datensätzen, die die jeweilig Namensform repäsentieren) führen.
- Unterschiedliche Anwendergemeinschaften können unterschiedliche Anforderungen an die Vorzugsbenennung einer Entität haben.
- Ist die Eindeutigkeit von Vorzugsbenennungen eine zwingende Anforderung?
Bei gleichnamigen Personen wird die Disambiguierung durch weitere Eigenschaften (Lebensdaten, Berufe, Wirkungsorte usw.) sichergestellt, ohne diese unterscheidenden Merkmale in die Bennung zu integrieren. Es bleibt der Indexierung überlassen, die gleichnamigen Personen in der Anwendung sauber voneinander unterscheiden zu können. Ließe sich dieses Prinzip auf die anderen Entitätstypen übertragen und damit die Regeln zur Vorzugsbenennung stark vereinfachen?
Wenn ja, sollten Eigenschaften, die bisher nur als Teilfelder der Benennungen definiert sind, explizit als Eigenschaften modelliert werden? (Beispiel Werke der Musik: Besetzung im Musikbereich, Tonart, Version; Beispiel Schriftdenkmal: Signatur; Beispiel Sachschlagwort: Homonymenzusatz) - Welchem Zweck dient jeweils die Aufteilung der Benennungen in granulare Untereinheiten? (Person: Vorname/Nachname; Körperschaft: Hauptkörperschaft/Untergeordnete Körperschaft; Konferenz: Hauptkonferenz/Untergeordnete Einheit; Werke: Titel des Werks/Titel des Teils; Geografika: Benennung des Geografikums/Benennung der Geografischen Untergliederung) Lässt sich daraus ein allgemeines Prinzip ableiten?
Kommentar JL | |
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1. | Für Vorzugsbezeichnungen gilt in allen Standards (ISO 25964-1, SKOS): Jeder Begriff eines kontrollierten Vokabulars hat genau eine und nur eine bevorzugte Bezeichnung je Sprache. Der Deskriptor repräsentiert den Begriff für Indexierung und Retrieval. Wenn mehrere Vorzugsbezeichnungen festgelegt ("definiert" ) werden, welche der Bezeichnungen soll zum Beispiel an den Nutzerschnittstellen von Aggregationsportalen angezeigt werden? Oder ist gemeint, dass die jeweiligen Erfassungssysteme einzelner Institutionen es ermöglichen sollen, eine alternative Bezeichnung aus einem Normdatensatz (zum Beispiel der GND) als Deskriptor im lokalen System auszuwählen? |
1.a. | |
1.b. | |
2. |
Ja. Jede Bezeichnung, ob bevorzugt oder alternativ, muss für Indexierung und Retrieval immer so eindeutig wie nur möglich sein. In dieser Anforderung sind sich die Standards für kontrollierte Vokabulare (Thesauri, Terminologien) einig. Ist das einzige Argument gegen eindeutige Benennungen, dass ein Verzicht auf Disambiguierung die Regeln für Vorzugsbezeichnungen vereinfacht? Worin besteht die Komplikation bei der Disambiguierung von Benennungen? Eine eindeutige Identifizierung von Personen durch Eigenschaften ist nur möglich, wenn die zur Identifizierung notwendigen Eigenschaften im Datensatz genannt sind, wenn sie korrekt und für die Identifizierung tatsächlich hinreichend sind. Für automatische Matching-Prozesse ist vorauszusetzen, dass die Personendatensätze aus den aufeinander abzubildenden Vokabularen ein Mindestmaß an übereinstimmenden Eigenschaften erfasst haben. Das ist in der Realität eher selten der Fall. Häufig fehlen Angaben, sind nicht eindeutig oder falsch. Für das Retrieval ist vorauszusetzen, dass die identifizierenden Eigenschaften als Zusätze konkateniert werden.
Wodurch entsteht eine Vereinfachung der Regeln, wenn auf eindeutige Bezeichnungen verzichtet wird?
Hinweis: Die Notwendigkeit zur Disambiguierung betrifft auch Synonyme (siehe Seite ...) Welche Eigenschaften von Sachschlagwörtern sollen zur Disambiguierung herangezogen werden? Die Standards schlagen als Wertebereiche für Homonymzusätze die Disziplin vor oder den direkten Oberbegriff. Die Zugehörigkeit zu einer Disziplin genügt in der Regel nicht, weil es auch innerhalb einer Disziplin Homonyme gibt. Die Begriffsklärung durch den nächsten Oberbegriff reduziert das Problem von Homonymdubletten. Voraussetzung für eine automatische Ergänzung von identifizierenden Zusätzen bei Sachschlagwörtern durch Homonymzusätze ist
Wie sind diese Bedingungen mit der Praxis in Einklang zu bringen? Sinngemäße Wiedergabe aus der Praxis bei Bildindex Marburg:
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die automatische Disambiguierung und auf welche Weise?
Was soll das heißen? Diese Aussage verstehe ich überhaupt nicht. |
Bevorzugt | Alternativ | Oberbegriffe 1 | Oberbegriffe 2 | Oberbegriffe 3 | Oberbegriffe 4 | Unterbegriffe | Mappings | |
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GND | Schloss |
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| Haus | Gebäude | Bauwerk |
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DDK | Schloss |
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Wikidata | Schloss (Architektur) |
| Herrenhaus | Wohngebäude | AAT chateau GND Schloss | |||
AAT | chateau | residential structures | ||||||
Duden | Schloss | Wohngebäude des Adels |
BTI | Unterbegriffe | |||
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GND | Jagdschloss Falkenlust (Brühl, Rhein-Erft-Kreis) |
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| NTI 105 (gib) |
DDK | Jagdschloss Falkenlust |
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