Benennungen (Diskussion in GND4C)

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Benennungen in der gegenwärtigen GND

In der gegenwärtigen GND sind Datenstruktur und Erfassungsregeln für Benennungen satzartspezifisch (Benennung, Name, Titel ...) .

Generell wird zwischen Vorzugs- (1XX-Felder) und abweichender (4XX-Felder) Benennung unterschieden.

Kommentar JL

Auszug aus Erfassungshilfe EH-P-01: Personennamen werden nach Möglichkeit durch Angaben individualisiert, welche die Person identifizieren, auch wenn dies nicht zur Unterscheidung verschiedener Personen gleichen Namens notwendig ist (Satzart Tp / Satztyp p). Siehe zum Beispiel Thomas Mann als Komponist http://d-nb.info/gnd/118577166

Die Bezeichnung "abweichend" (siehe RSWK 2017, § 12) für nicht bevorzugte Bezeichnungen wie Namensvarianten oder Synonyme ist ungebräuchlich (siehe auch Ergebnisse einer Google-Suche für "abweichende benennung", die überwiegend DNB-Dokumente enthalten). Auch der in der GNDO verwendete Ausdruck "variant" ist nicht der gebräuchlichste Term für Nicht-Deskriptoren. Verbreitet hat sich im Englischen die Bezeichnung "alternative" (ISO 25964-1, SKOS, AAT in der amerikanischen Variante "alternate"), die im Deutschen mit "alternativ" gut wiedergegeben ist.

Anmerkung: Die Definition in RSWK 2017, § 12 für "Abweichende Bezeichnungen" ist missverständlich und muss disambiguiert werden:

Eine abweichende Benennung / ein abweichender Name ist die Darstellung der Beziehung zwischen Bezeichnungen bzw. Begriffen. Sie besteht aus der Bezeichnung dessen, wovon verwiesen wird, und der Bezeichnung dessen, worauf verwiesen wird. Beide Bezeichnungen werden durch eine abgekürzte Verweisungsformel verbunden (vgl. § 7,4). Abweichende Benennungen / abweichende Namen werden reziprok dargestellt.

Bezeichnungen einer Äquivalenzklasse, bevorzugte wie alternative Bezeichnungen, repräsentieren den Begriff als abstrakte Denkeinheit. Sie stellen keine Beziehung zwischen Bezeichnungen bzw. Begriffen dar.

Paraphrase der Definition: Mostrich ist die Darstellung der Beziehung zwischen den Bezeichungen Mostrich und Mostert und Speisesenf und Senf (Lebensmittel) beziehungsweise Begriffen. Welchen Begriffen? Ist die Beziehung der Bezeichnungen zum Begriff mit dem Identifikator http://d-nb.info/gnd/4196835-9 gemeint? Was ist mit dem Plural "Begriffen" gemeint? Eine alternative Bezeichnung stellt nie eine Beziehung zwischen Begriffen dar.

Gemeint ist: Eine alternative Bezeichnung verweist durch die Relation USE auf die bevorzugte Bezeichnung des Begriffs.

2. a) Synonymie-Verweisungen dienen der Wiedergabe von Äquivalenzrelationen, d. h. der Beziehung zwischen mehreren Bezeichnungen, die bedeutungsgleiche oder quasisynonyme Begriffe repräsentieren. Sie führen den Benutzer von einer nicht als Schlagwort zugelassenen auf eine zugelassene Bezeichnung (bevorzugte Benennung). Symbol: BF (Benutzt für).

Bezeichnungen einer Äquivalenzklasse (alle Bezeichnungen mit der Relation USE bilden eine Äquivalenzklasse) sollen denselben, klar definierten Begriff repräsentieren, nicht unterschiedliche Begriffe. Je nach Anwendungsfall können Intension und Extension eines Begriffes sehr eng oder etwas weiter definiert sein (deshalb spricht man von Scope Note, in der die Bedeutung eines Deskriptors für den Zweck der Dokumentationssprache zugeschnitten wird). Möglichst präzise Bedeutungen sind im Hinblick auf Interoperabilität, Nachnutzung und Dauerhaftigkeit, insbesondere im LOD-Kontext, jedoch zu bevorzugen.

Der Ausdruck "abweichend" setzt eine Norm voraus. "Abweichende" Bezeichnung impliziert, dass diese Bezeichnung eine mit der Norm nicht übereinstimmende Form ist. Der nur zu Information-Retrieval-Zwecken als bevorzugt festgelegten Form kann man aber keine namensnormierende Funktion zumuten. Zum Beispiel ist bei Individualnamen oft der "eigentliche" Name nicht zu ermitteln, in der GND sind bevorzugte Namen von Bauwerken häufig nicht die offiziellen Bezeichnungen. 

Die Bezeichnungen an Nutzerschnittstellen können allgemeinspachlich angepasst werden, zum Beispiel "Andere Namen" für Individualbegriffe oder "Synonyme" für Allgemeinbegriffe ("Andere Benennungen" wäre auch denkbar) im DNB-Katalog. Sprachlich nicht korrekt sind "Varianter Name" oder "Variante Bezeichnung".

Im Folgenden werden die Bezeichnungen aus ISO 25964-1, 3 Symbols, abbreviated terms and other conventions, Tabel 1 verwendet:

Anmerkung zu den Ausdrücken "Bezeichnung" und "Benennung": Laut DIN 2330 (Begriffe und Benennungen) ist "Bezeichnung" der Oberbegriff für alle Formen von Begriffsrepräsentationen und wird hier in dieser Bedeutung verwendet. Siehe auch https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bezeichnung


Für Vorzugsbenennungen gilt:

  • Grundlage der Benennung sind die bibliothekarischen Regeln (RSWK / RDA) und die Rangfolge der Nachschlagewerke (NSW)
  • mit Ausnahme der Personen werden bei Gleichnamigkeit mit einer bereits vorhandenen Entität der Benennung einer neuen Entität so viele individualisierende Eigenschaften (Zusatz; Zählung usw) hinzugefügt, bis sie GND-weit eindeutig ist.
CodePreferred termCodeNon-preferred termErläuterung

100

Person – Bevorzugter Name

400

Person – Abweichender Name

Schriftcode; Sprachencode; Persönlicher Name; Vorname; Nachname; Nachgestelltes Präfix; Zählung; Beiname, Gattungsname, Territorium, Titulatur; Bemerkungen

110

Körperschaft – Bevorzugter Name

410

Körperschaft – Abweichender Name

Schriftcode; Sprachencode; Hauptkörperschaft; Untergeordnete Körperschaft; Zählung; Zusatz; Bemerkungen

111

Konferenz – Bevorzugter Name

411

Konferenz – Abweichender Name

Schriftcode; Sprachencode; Hauptkonferenz; Zusatz; Untergeordnete Einheit; Zählung; Datum; Ort; Bemerkungen

130

Werk - Bevorzugter Titel

430

Werk – Abweichender Titel

Schriftcode; Sprachencode; Titel eines Werks; Erscheinungsjahr eines Werks; Zusatz; Besetzung im Musikbereich; Zählung eines Teils/der Abteilung eines Werks; Titel des Teils/der Abteilung eines Werks; Tonart; Version; Bemerkungen

150

Sachbegriff – Bevorzugte Benennung

450

Sachbegriff – Abweichende Benennung

Schriftcode; Sprachencode; Sachbegriff; Zusatz; Bemerkungen

151

Geografikum – Bevorzugter Name

451

Geografikum – Abweichender Name

Schriftcode; Sprachencode; Geografikum; Zusatz; Geografische Untergliederung; Bemerkungen

Vorschlag

CodeEntitätstypGNDO-Label preferredDeutsche BezeichnungCodeGNDO-Label non-preferredDeutsche BezeichnungKommentar
100PersonpreferredNameForThePersonBevorzugter Name der Person400alternativeNameForThePersonAlternativer Name der Person
100FamiliepreferredNameForTheFamilyBevorzugter Name der Familie400


110KörperschaftpreferredNameForTheCorporateBodyBevorzugter Name der Körperschaft410alternativeNameForTheCorporateBody

111KonferenzpreferredNameForTheConferenceOrEventBevorzugter Name der Konferenz oder Veranstaltung411alternativeNameForTheConference

130WerkpreferredNameForTheWork

Bevorzugter Name des Werks





150SachbegriffpreferredTermForTheSubjectHeadingBevorzugte Benennung des Schlagworts450alternativeTermForTheSubjectHeadingAlternative Benennung des Schlagworts
151Geografikum

451


Für Individualbegriffe: Bevorzugter Name (preferred name)

Für Allgemeinbegriffe: Bevorzugte Bezeichnung (preferred term); Alternative Bezeichnung (alternative term)

Allgemeine Fragen / Anforderungen

  1. Es sollte generell möglich sein, mehr als eine Benennung als Vorzugsbenennung definieren zu können.
    1. Unterschiedliche Anwendergemeinschaften können unterschiedliche Anforderungen an die Vorzugsbenennung einer Entität haben.
      In den Feldern 4XX ist bereits das wiederholbare Teilfeld $5 "Institution (ISIL), die Feld in besonderer Art verwendet" für diesen Zweck eingerichtet. Es ist auch bereits definiert, dass für Institutionen, die keine ISIL haben, alternativ der MARC Organization Code erfasst werden kann.
      Weitergehende Anforderung: die Benennung kann auch unabhängig von einer durch eine ISIL adressierbaren Körperschaft für eine ganze Anwendergemeinschaft oder für ein ganzes Regelwerk als Vorzugsbenennung definiert sein. Das sollte auch adressiert werden können.
    2. Benennungen können eine begrenzte temporäre Gültigkeit haben.
      Insbesondere bei Geografika, aber auch bei Körperschaften oder fortlaufenden Werken könnte das Datenmodell so verändert werden, dass Namensänderungen einer Entität nicht zwangsläufig zu einem Split (also zu zwei Datensätzen, die die jeweilig Namensform repäsentieren) führen. 
  2. Ist die Eindeutigkeit von Vorzugsbenennungen eine zwingende Anforderung?
    Bei gleichnamigen Personen wird die Disambiguierung durch weitere Eigenschaften (Lebensdaten, Berufe, Wirkungsorte usw.) sichergestellt, ohne diese unterscheidenden Merkmale in die Bennung zu integrieren. Es bleibt der Indexierung überlassen, die gleichnamigen Personen in der Anwendung sauber voneinander unterscheiden zu können. Ließe sich dieses Prinzip auf die anderen Entitätstypen übertragen und damit die Regeln zur Vorzugsbenennung stark vereinfachen?
    Wenn ja, sollten Eigenschaften, die bisher nur als Teilfelder der Benennungen definiert sind, explizit als Eigenschaften modelliert werden? (Beispiel Werke der Musik: Besetzung im Musikbereich, Tonart, Version; Beispiel Schriftdenkmal: Signatur; Beispiel Sachschlagwort: Homonymenzusatz)
  3. Welchem Zweck dient jeweils die Aufteilung der Benennungen in granulare Untereinheiten? (Person: Vorname/Nachname; Körperschaft: Hauptkörperschaft/Untergeordnete Körperschaft; Konferenz: Hauptkonferenz/Untergeordnete Einheit; Werke: Titel des Werks/Titel des Teils; Geografika: Benennung des Geografikums/Benennung der Geografischen Untergliederung) Lässt sich daraus ein allgemeines Prinzip ableiten?

Kommentar JL

1.

Für Vorzugsbezeichnungen gilt in allen Standards (ISO 25964-1, SKOS): Jeder Begriff eines kontrollierten Vokabulars hat genau eine und nur eine bevorzugte Bezeichnung je Sprache.

Der Deskriptor repräsentiert den Begriff für Indexierung und Retrieval. Wenn mehrere Vorzugsbezeichnungen festgelegt ("definiert" (Frage)) werden, welche der Bezeichnungen soll zum Beispiel an den Nutzerschnittstellen von Aggregationsportalen angezeigt werden?

Oder ist gemeint, dass die jeweiligen Erfassungssysteme einzelner Institutionen es ermöglichen sollen, eine alternative Bezeichnung aus einem Normdatensatz (zum Beispiel der GND) als Deskriptor im lokalen System auszuwählen?

1.a.
1.b.
2.

Ist die Eindeutigkeit von Vorzugsbenennungen eine zwingende Anforderung?

Ja. Jede Bezeichnung, ob bevorzugt oder alternativ, muss für Indexierung und Retrieval immer so eindeutig wie nur möglich sein. In dieser Anforderung sind sich die Standards für kontrollierte Vokabulare (Thesauri, Terminologien) einig. Ist das einzige Argument gegen eindeutige Benennungen, dass ein Verzicht auf Disambiguierung die Regeln für Vorzugsbezeichnungen vereinfacht? Worin besteht die Komplikation bei der Disambiguierung von Benennungen?

Eine eindeutige Identifizierung von Personen durch Eigenschaften ist nur möglich, wenn die zur Identifizierung notwendigen Eigenschaften im Datensatz genannt sind, wenn sie korrekt und für die Identifizierung tatsächlich hinreichend sind.

Für automatische Matching-Prozesse ist vorauszusetzen, dass die Personendatensätze aus den aufeinander abzubildenden Vokabularen ein Mindestmaß an übereinstimmenden Eigenschaften erfasst haben. Das ist in der Realität eher selten der Fall. Häufig fehlen Angaben, sind nicht eindeutig oder falsch.

Für das Retrieval ist vorauszusetzen, dass die identifizierenden Eigenschaften als Zusätze konkateniert werden.

Ließe sich dieses Prinzip auf die anderen Entitätstypen übertragen und damit die Regeln zur Vorzugsbenennung stark vereinfachen?

Wodurch entsteht eine Vereinfachung der Regeln, wenn auf eindeutige Bezeichnungen verzichtet wird?

  1. Festlegungen, welche Eigenschaften für eine identifizierung der Entität erfasst werden müssen, sind immer erforderlich.
  2. Nur wenn bei der Anzeige auf identifizierende Zusätze verzichtet wird, können Regeln für Auswahl und Syntax der identifizierenden Eigenschaften entfallen. Der Verzicht auf identifizierende Zusätze bei der Anzeige verhindert aber auswahlbasierte Suchmöglichkeiten.

Hinweis: Die Notwendigkeit zur Disambiguierung betrifft auch Synonyme (siehe Seite ...)

Welche Eigenschaften von Sachschlagwörtern sollen zur Disambiguierung herangezogen werden? Die Standards schlagen als Wertebereiche für Homonymzusätze die Disziplin vor oder den direkten Oberbegriff. Die Zugehörigkeit zu einer Disziplin genügt in der Regel nicht, weil es auch innerhalb einer Disziplin Homonyme gibt. Die Begriffsklärung durch den nächsten Oberbegriff reduziert das Problem von Homonymdubletten.

Voraussetzung für eine automatische Ergänzung von identifizierenden Zusätzen bei Sachschlagwörtern durch Homonymzusätze ist

  1. das Vorhandensein eines Oberbegriffes
  2. ein korrekter Oberbegriff, der von allen Anwendern geteilt wird.

Wie sind diese Bedingungen mit der Praxis in Einklang zu bringen? Sinngemäße Wiedergabe aus der Praxis bei Bildindex Marburg:

  • GND-ID wird verwendet, auch wenn die Oberbegriffsanbindung falsch ist.
  • Oberbegriffsanbindung wird ignoriert, um den Datensatz trotzdem verwenden zu können. Z.B.: http://d-nb.info/gnd/4154647-7 Flöte ist nicht immer nur ein Holzblasinstrument! Knochenflöte, Tin Whistle, … gibt es ja auch.
  • Nicht einmal innerhalb der Communites kann man sich auf einheitliche Begriffe einigen.
    JL: Welche Communities? Fachgesellschaften, Anwendergemeinschaften von Thesauri,

Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die automatische Disambiguierung und auf welche Weise?

Es bleibt der Indexierung überlassen, die gleichnamigen Personen in der Anwendung sauber voneinander unterscheiden zu können.

Was soll das heißen? Diese Aussage verstehe ich überhaupt nicht.


BevorzugtAlternativOberbegriffe 1Oberbegriffe 2Oberbegriffe 3Oberbegriffe 4UnterbegriffeMappings
GNDSchloss
  • Schlossbau
  • Schlösser
  1. Adelshaus
  2. Residenz
HausGebäudeBauwerk
  1. NTI 5 (kiz)
  2. NT 6 (saz)
  3. NT 1 (gib)

DDKSchloss
  1. Regierungsgebäude
  2. Bauwerk
  3. Profanbau öffentlich





WikidataSchloss (Architektur)
  • Residenzschloss
  • Chateau
HerrenhausWohngebäude


AAT chateau

GND Schloss

AATchateau

residential structures



DudenSchloss
Wohngebäude des Adels






BTI
Unterbegriffe
GNDJagdschloss Falkenlust (Brühl, Rhein-Erft-Kreis) 
  1. Jagschloss
  2. Lustschloss
  1. Schloss
  2. Schloss
NTI 105 (gib)
DDKJagdschloss Falkenlust
  1. Schloss
  2. Bauwerk
  3. Profanbau öffentlich
  4. Regierungsgebäude







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