Relevanzkriterien (GND4C)

bisherige Relevanzkriterien

Bisher war die GND (nahezu) ausschließlich das Instrument bibliothekarischer Erschließung. Eine Entität gilt dann als GND-relevant, wenn sie für die Referenzierung bei der Formal- und Inhaltserschließung von Publikationen gebraucht wird. Ob das im Einzelnen der Fall ist, ist jeweils durch die Erschließungs-Regelwerke (RDA für die Formalerschließung und RSWK für die Inhaltserschließung) geregelt. Von diesen Regeln unabhängige Relevanzkriterien für die GND sind deshalb bisher nicht formuliert.

Für die Erfassung von Normdatensätzen in der GND gibt es in der Formal- und Inhaltserschließung zwei Anlässe:

  • zur formalen oder inhaltlichen Beschreibung der vorliegenden Ressourcen (Verknüpfung von Normdaten in der bibliografischen Beschreibung) gemäß Regelwerk
  • zur Ergänzung von Merkmalen in Normdatensätzen, die gemäß vereinbarter Empfehlungen (siehe Erfassungshilfen) erfasst werden sollen, aber deren Entität noch nicht als Normdatensatz in der GND vorhanden ist.

Erfassung von Normdatensätzen für die formale Beschreibung von Ressourcen (Formalerschließung)

Verallgemeinernd kann gesagt werden dass:

  • Akteure (Personen, Körperschaften, Familien, Kongresse) dann GND-relevant sind, wenn sie in Bezug auf mindestens eine Ressource eine Rolle gemäß RDA Anhang I innehaben und RDA in D-A-CH die Erfassung dieser Rolle im konkreten Fall vorsieht.
  • Geografika dann GND-relevant sind, wenn Gebietskörperschaften als Akteure agieren
  • Geografika dann GND-relevant sind, wenn sie in Bezug auf mindestens eine Ressource als Entstehungs-, Herstellungs- oder Vertriebsort fungieren (nur in sehr begrenzten Anwendungsfällen der Fall, entspricht nicht den aktuellen RDA in D-A-CH ) oder
  • die Werk-Eigenschaften von Ressourcen dann GND-relevant sind, wenn für die Ressource die jeweilige Werk-Ebene gemäß IFLA LRM / RDA durch eine GND-Instanz abgebildet werden soll. Eigenschaften der Expressionsebene sind für die Formalerschließung aktuell nicht GND-relevant.

Erfassung von Normdatensätzen für die inhaltliche Beschreibung von Ressourcen (Inhaltserschließung)

Für die Inhaltserschließung gilt, dass jede Entität dann GND-relevant ist, wenn sie Inhalt / Gegenstand eines Medienwerks ist oder zur inhaltlichen Beschreibung gemäß RSWK für die Bildung einer Schlagwortfolge benötigt wird.

Dafür können sowohl Individualbegriffe (Personen, Körperschaften, Familien, Konferenzen, Ausstellungen, Geografika und Werke) wie auch Sachschlagwörter relevant sein.

Sachschlagwörter können für die Inhaltserschließung darüber hinaus relevant sein, wenn sie als Oberbegriffe in einer Begriffshierarchie (als allgemeiner, generischer oder partitiver übergeordneter Allgemeinbegriff) oder als Oberbegriffe für Individualbegriffe (als instanzieller Oberbegriff) benötigt werden (s.a. "Erfassung von Normdatensätzen für die Ergänzung von Merkmalen in anderen Normdatensätzen" im folgenden Abschnitt).

Neben Werken können in der Sacherschließung unter bestimmten Voraussetzungen auch Expressionen als Entitäten erfasst werden. Manifestationen und Exemplare werden nicht als Entitäten in der GND erfasst. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Eigenschaften der Expressions-, Manifestations- und Exemplarebene in Datensätzen für Werke (Schriftdenkmäler werden bisher als Werke angesehen) sowie Eigenschaften der Werk- und der Manifestationsebene in Datensätzen für Expressionen erfasst werden. In diesem Zusammenhang können Geografika, Akteure und Sachschlagwörter und unter bestimmten Voraussetzungen weitere Werke GND-relevant sein.

Erfassung von Normdatensätzen für die Ergänzung von Merkmalen in anderen Normdatensätzen

  • Sachschlagwörter können GND-relevant sein
    • wenn sie als Oberbegriffe in einer Begriffshierarchie (als allgemeiner, generischer oder partitiver übergeordneter Allgemeinbegriff) oder als Oberbegriffe für Individualbegriffe (als instanzieller Oberbegriff) benötigt werden.
  • Geografika können GND-relevant sein, wenn sie
    • in Bezug auf einen Akteur als Geburts-, Wirkungs-, Veranstaltungs- oder Sterbeort fungieren und diese Relation für die eindeutige Identifizierung der Person gebraucht wird.
    • in Bezug auf ein Werk als Entstehungs-, Aufbewahrungs- ... -Ort fungieren und diese Relation für die eindeutige Identifizierung des Werkes gebraucht wird.
  • Akteure (Personen, Körperschaften, Familien) können GND-relevant sein, wenn sie
    • in Bezug auf einen anderen Akteur als Verwandter, Affiliation, Vorgänger oder Nachfolger oder als Oberbegriff in einer Teil-Ganzes-Relation fungieren und diese Relation für die eindeutige Identifizierzung des Akteurs gebraucht wird.
    • in Bezug auf ein Werk als Akteur gemäß RDA Anhang I (geistiger Schöpfer, an der Entstehung Beteiligter usw.) fungieren und diese Relation für die eindeutige Identifizierzung des Werkes gebraucht wird.
  • Werke können GND-relevant sein, wenn sie
    • in Beziehung zu einem anderen Werk gemäß RDA Anhang J stehen und diese Relation für die eindeutige Identifizierung des Werkes gebraucht wird.

Anforderungen

für das Erfassen einer einzelnen Instanz in der GND

für alle Entitätstypen allgemein

Über den konkreten Einzelbedarf der erfassenden Institution hinaus muss es ein allgemeines Interesse geben, im Semantic Web auf die Entität referenzieren zu können.

Die oben beschriebene Bibliothekspraxis erlaubt eine dynamische Auslegung und Weiterentwicklung des Kriteriums der GND-Relevanz, die sich von der Bestandsbildungs- und Dokumentationspraxis dieser Sparte ableitet.

Übertragen auf die anderen Kulturerbe-Institutionen hieße das:

  1. Abgedeckt sind alle Entitäten, die Museen, Archive, Denkmalpflege, Forschungsinstitutionen sammeln oder beforschen und die im Sinne einer GND-Entität identifizierbare Instanzen bilden. Die Anwender-Institution bringt die Autorität mit, gemäß Spartenkonventionen über die Relevanz ihrer Gegenstände zu entscheiden. Die Schwerpunkte der Bestandsbildung und des wissenschaftlichen Interesses verändern sich mit der Zeit. Sie können nicht antizipiert werden. Das heißt:

    Alle Objekte in Museen und Archiven sind als Untersuchungsgegenstände wissenschaftlicher Fragestellungen oder als materielle Zeugen einer Epoche für die Vermittlung historischen Bewusstseins potentiell GND-relevant. Sonst würden sie nicht in Museen und Archiven gesammelt. -
    Die Relevanz aller Denkmäler ist bereits durch ihre Unterschutzstellung durch die Denkmalpflege erbracht.

  2. Zusätzlich relevant sind alle Entitäten, die identifizierende Basisinformationen zu den unter 1 beschriebenen Instanzen ihrerseits kontrollieren oder die voraussichtlich in Semantic-Web-Szenarien für die Haupteinstiege zum Auffinden der unter 1 beschriebenen Entitäten dienen werden. So wie jetzt in der GND-Praxis der Bibliotheken auch.
Status:IN ARBEIT
Fall A
Fall B
Fall C
Fall D
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für Personen

  • An Hand der erfassten Eigenschaften muss es möglich sein, die Person eindeutig zu identifizieren (Disambiguierung).
  • Relevanzkriterien sollten anhand der Tätigkeit, Funktion und Rolle im Dokumentationskontext bestimmt werden. Die Person ist relevant, wenn in mindestens einer Anwendergemeinschaft Objekte gesammelt werden, in deren Dokumentation die Person eine Rolle einnimmt, die ihre separate Adressierbarkeit erfordert.
  • Personen können weiterhin auch relevant für die GND sein, wenn (redaktionell betreute) biografische Korpora wie z.B. das AKL abgeglichen werden


Status:IN ARBEIT
Fall A
Fall B
Fall C
DNB

Relevant im Bauwerk-Kontext sind Personen, die maßgeblich ...

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für Körperschaften

Status:IN ARBEIT
Fall A
Fall B
Fall C
Fall D
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In Bezug auf Personen...

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für Geografika

Status:IN ARBEIT
Fall A
Fall B
Fall C
Fall D

Die Denkmalpflege hätte gern

    1. Aufnahme von Straßennamen u.A. auch historische Straßennamen
    2. Einbeziehung von Verwaltungseinheiten 
    3. Aktualisierung der Geografika
    4. Konzeptentwicklung zu einer stabilen Anbindung an Koordinaten
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für Bauwerke

  • In Analogie zu den Kriterien für Sammlungsobjekte sollte ein Bauwerk dann durch eine GND-Instanz repräsentiert werden, wenn
    • in mindestens einer Anwendergemeinschaft Objekte gesammelt werden, in denen dieses Bauwerk materialisiert ist.
    • das Objekt über die sammelnde Institution hinaus Gegenstand des wissenschaftlichen / kulturellen Diskurses ist oder zu erwarten ist, dass dies der Fall sein wird. Die Relevanz der ausgewiesenen Denkmäler für den kulturellen Diskurs ist bereits durch ihre Unterschutzstellung durch die Denkmalpflege nachgewiesen.

  • Bauwerke sind zum überwiegenden Teil unikale Objekte. Fertigbau in serieller Produktion gibt es in größerem Ausmaß erst seit den 50er Jahren, für Zweck- und Wohnbauten.

  • Ausschlusskriterien: Welche Bauwerke sollten generell keinen Normdatensatz erhalten?
    • einzelne Wohngebäude
    • einzelne Wirtschaftsgebäude
    • Verkehrsbauten und -anlagen
    • technische und industrielle Bauten und Anlagen
    • Grabmäler, -steine
Status:IN ARBEIT
DNB
Fall B
Fall C
Fall D

Zu Ausschlusskriterien

Es gibt in der DNB
– für Haus (UF Wohngebäude) 1714   Beispiele, darunter fälschlich 3 Sachbegriffe und 8 Organisationen. 

– für Wirtschaftsgebäude 19 Beispiele.

– für Flughafen (NT zu Verkehrsbau) 109 Beispiele, darunter fälschlicherweise Organisationen (gib und kiz);
– für Bahnhof 233 Beispiele.

– für Industriebau 31 Beispiele, darunter fälschlicherweise 1 Organisation.

– für Grabmal 85 Beispiele, darunter 5 Werke und fälschlicherweise 2 Sachbegriffe:

– für Grabstein 17 Beispiele.

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für Werke / Sammlungsobjekte / Sammlungen

  • Ein Sammlungsobjekt sollte dann durch eine GND-Instanz repräsentiert werden, wenn das Objekt über die sammelnde Institution hinaus Gegenstand des wissenschaftlichen / kulturellen Diskurses ist oder zu erwarten ist, dass dies der Fall sein wird (in Analogie zu Schriftdenkmalen in der gegenwärtigen GND). Dies gilt u. U. auch für Exemplare seriell hergestellter Ressourcen. Das Exemplar in der Sammlung muss in diesem Fall gemäß bestimmter benannter Kriterien eindeutig identifizierbar sein.
  • Eine Sammlung sollte dann durch eine GND-Instanz repräsentiert werden, wenn ein allgemeines Interesse daran besteht, über die sammelnde Person oder die sammelnde Körperschaft hinaus auf die Sammlung als solche referenzieren zu können. Das trift beispielsweise zu, wenn ein Interesse daran besteht, im Zuge der Provenienzforschung die Zugehörigkeit von Sammlungsobjekten zu historischen Sammlungen per GND-Referenz abzubilden. Ein weiteres Interesse könnte auch darin bestehen  GND-Instanzen für die Registrierung von Beständen gemäß ISO-Norm 27730 zu verwenden. Zitat aus dem Vorwort des neuen Regelwerkes "Ressourcen-Erschließung mit Normdaten in Archiven und Bibliotheken" (RNAB, siehe hier):
    "Die RNAB möchte die Diskussion anregen, in die GND Normdaten für die Entität „Bestand“ standardmäßig einzuführen, wie es die ISO-Norm 27730 „International standard collection identifier“ (ISCI) vorsieht, für die derzeit jedoch weder eine Praxis noch (überregionale) Services bestehen."
    Die Sammlung entspricht der CIDOC CRM-Klasse E78 Curated Holding, einer Unterklasse von E24 Physical Man-Made Thing

  • Seriell hergestellte Ressourcen/Objekte:

    • Die Werkebene einer seriell hergestellten Text- oder Bild-Ressource sollte durch eine GND-Instanz repräsentiert werden, wenn in mindestens einer Anwendergemeinschaft Objekte gesammelt werden, in denen dieses Werk materialisiert ist. (Es ist zu klären, inwieweit das Konzept auf andere / alle geistige Schöpfungen ausgeweitet werden kann und sollte.)
    • Die Expressionsebene einer seriell hergestellten Text-/Bild-Ressource sollte durch eine GND-Instanz repräsentiert werden können, wenn die Eigenschaften der Expressionsebene über die sammelnde Institution hinaus Gegenstand des wissenschaftlichen / kulturellen Diskurses ist oder zu erwarten ist, dass dies der Fall sein wird. Beispiel: Die Bibel Martin Luthers : ein Buch und seine Geschichte hat zum Thema: Bibel (Luther) 
    • Die Manifestationsebene einer seriell hergestellten Text-/Bild-Ressource sollte durch eine GND-Instanz repräsentiert werden können, wenn die Eigenschaften der Manifestationsebene über die sammelnde Institution hinaus Gegenstand des wissenschaftlichen / kulturellen Diskurses ist oder zu erwarten ist, dass dies der Fall sein wird. Beispiel: Die 42zeilige Gutenberg-Bibel : das berühmteste Werk … hat zum Thema: Gutenberg-Bibel
    • Die Exemplarebene einer seriell hergestellten Text-/Bild-Ressource sollte durch eine GND-Instanz repräsentiert werden können, wenn die Eigenschaften der Exemplarebene über die sammelnde Institution hinaus Gegenstand des wissenschaftlichen / kulturellen Diskurses ist oder zu erwarten ist, dass dies der Fall sein wird. Beispiel: Leipzig-Rauenstein-Moskau: Die Spur der Gutenbergbibel hat zum Thema: Gutenberg-Bibel, Klemmsammlung II 1, 1

    • Das WEMI-Modell lässt sich auf andere seriell hergestellte Kulturerbe-Objekte der Druckgraphik, Fotografie, des Skulpturengusses, Industriedesign (angewandte Kunst) und Münzen übertragen.
      Gerade für angewandte Kunst/Industriedesign gilt, dass die Produktionsprozesse sich von der handwerklichen Herstellung unikaler Objekte hin zur seriellen Produktion entwickelt haben. Daher kann man die aus dem WEMI-Modell abzuleitenden Relevanzkriterien nicht pauschal bestimmten Gattungen zuweisen, sondern muss die Herstellungsweise berücksichtigen. 


      Das WEMI-Modell wäre demnach auch auf Industrieprodukte anzuwenden, die daher über die Werknormdaten abzudecken wären (bisher: Sachschlagworte). 


  • Nichtseriell hergestellte Ressourcen/Objekte:

    • Bei unikalen Objekten liegen die WEMI-Ebenen übereinander, d.h. die Werkebene findet ihre Expression und manifestiert sich in einem einzigen Exemplar. Typische Gattungen: Malerei, Zeichenkunst, Buchmalerei, Skulptur (außer Skulpturenguss), Architektur. D.h. die oben benannten Relevanzkriterien gelten für das unikale Exemplar Objekt. Der GND-Satz repräsentiert das Objekt in all seinen Eigenschaften.


  • Ausschlusskriterien: Welche Objekte dürften generell in der Regel keinen Werknormdatensatz erhalten, da sie voraussichtlich nicht  "Gegenstand des wissenschaftlichen / kulturellen Diskurses" sein werden?
    • Die Exemplar-Ebene seriell hergestellter Ressourcen
    • Objekte, die zur Veranschaulichung von Lebens-, Arbeits-, Produktions- und anderen Alltagssituationen in kulturhistorischen Museen gesammelt werden
    • Objekte aus dem Besitz berühmter Persönlichkeiten (der Schreibtisch von Wilhelm Pieck)
    • Exemplare (Specimen) von Pflanzen, Tieren, Mineralien in naturhistorischen Sammlungen

   

  

Status:IN ARBEIT
DNB
Fall A
Fall B
Fall C
Fall D

Ich habe zu den nichtseriell hergestellten Ressourcen/Objekten und zu den Ausschlusskriterien Änderungsvorschläge (durchgestrichen/kursiv).

Begründung zu den Ausschlusskriterien:

Wir haben oben bei den seriell hergestellten Objekten ja ein Beispiel, dass die Exemplarebene in bestimmten Fällen eben doch relevant sein kann.

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In Bezug auf Personen ergibt sich die Frage, warum nur von der Sammlung auf den Sammler eine Relation gesetzt wird (vgl. z.B. Sammlung Karl Halbeis, http://d-nb.info/gnd/1147620784), nicht aber auch reziprok von der Person (http://d-nb.info/gnd/1147618836) zur Sammlung?

für Sachschlagwörter

Status:IN ARBEIT

Siehe Unterseite Sachschlagwörter

Fall A
Fall B
DNB
Fall D

Für die Bauwerke gilt allgemein, dass die Sachschlagwörter zur Instanziierung gebraucht werden und als solche in den allermeisten Fällen (mit bewusster "fuzzyness") Entsprechungen in der gegenwärtigen GND finden. Die Klassifizierung ist hier zunächst zweitrangig.

  1. In der Regel gibt es nur einen Sachbegriff pro Bauwerk
  2. Gebäude mit Doppelfunktion sollten keine Doppelinstanziierung bekommen (Wohn- und Geschäftshaus sollte dementsprechend nicht Wohnhaus und Geschäftshaus als Sachschlagwort bekommen)
  3. Funktionsänderungen sollten über Ereignisse modelliert werden

Sachschlagwörter bilden eine Besonderheit innerhalb des Projektes, da es sich hierbei um Allgemeinbegriffe handelt. Nicht einmal innerhalb der Communites kann man sich auf einheitliche Begriffe einigen. Umso schwieriger sind diese auf eine gewachsene, und somit inkonsistente, Struktur von Schlagwörtern abzubilden. Mögliche Lösungsansätze:

(Frage) AAT – Matching als Brücke zur gegenwärtigen GND?

(Frage) Ampelsystem einführen? Vorschlag:

> rot: Redaktionsbedarf

> gelb: fuzzy

> grün: Redaktionell geprüft und empfohlen

(Warnung) Entwicklung eines mehrstufigen Modells zur Aufarbeitung der Sachschlagwörter ist notwendig, ebenso wie das Transparentmachen nach außen. Ausblick: Sachschlagwörter sind nicht der "BER" der GND! Aber sie erfordern besondere Aufmerksamkeit und einen erheblich größeren Mehraufwand als bislang eingeplant.


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In Bezug auf Personen werden Sachschlagworte v.a. gebraucht, um

  1. Berufe u. Funktionsrollen anzugeben (wobei eine klare Trennung von Beruf vs. Funktion wünschenswert wäre)
  2. Adelstitel oder Studienfächer anzugeben
  3. thematische Bezüge zu Sachthemen allgemein oder historische Ereignisse anzugeben

Kommentar JL zu Fall A

Für die Bauwerke gilt allgemein, dass die Sachschlagwörter zur Instanziierung gebraucht werden und als solche in den allermeisten Fällen (mit bewusster "fuzzyness") Entsprechungen in der gegenwärtigen GND finden

JL: Ein Zweck von kontrollierten Vokabularen, Metadatenschemata und Anwendungsregeln ist es, Ungenauigkeiten möglichst zu reduzieren. "Fuzziness" kann man der Maschine überlassen, dafür braucht es keine intellektuelle Arbeit.

Nicht einmal innerhalb der Communites kann man sich auf einheitliche Begriffe einigen.
JL: Wie verträgt sich diese Aussage mit dem Vorschlag, identifizierende Zusätze automatisch aus Merkmalen, wie zum Beispiel Oberbegriffen, zu generieren?

In der Regel gibt es nur einen Sachbegriff pro Bauwerk

JL: Das stimmt nicht, siehe zum Beispiel lido:objectWorkType mit Kardinalität 1..n.

Gebäude mit Doppelfunktion sollten keine Doppelinstanziierung bekommen (Wohn- und Geschäftshaus sollte dementsprechend nicht Wohnhaus und Geschäftshaus als Sachschlagwort bekommen)

JL: Welche Regel sagt das?

Funktionsänderungen sollten über Ereignisse modelliert werden

JL: Konkret: Welche Properties kommen in Frage?

für die Anreicherung der GND mit Massendaten

 siehe auch Kriterienkatalog für die Anreicherung auf Vorrat (aus dem Wiki des Expertenteams Werke des GND-Ausschusses (Arbeitstand 7.3.2019))



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2 Kommentare

  1. (Wenn die einzelnen Punkte nummeriert wären, könnte man sie leichter referenzieren.)

    Zum Punkt "Erfassung von Normdatensätzen für die inhaltliche Beschreibung von Ressourcen (Inhaltserschließung)", 3. Absatz:
    "Sachschlagwörter können für die Inhaltserschließung darüber hinaus relevant sein, wenn sie als Oberbegriffe (Oberklassen in einer Begriffshierarchie bzw. Klassen einer instanziellen Oberbegriffszuordnung) benötigt werden [...]":

    Die Verwendung der Bezeichnung "Klasse" für Deskriptoren eines Vokabulars vom Typ GND oder AAT ist ungebräuchlich und kann zu Verwechslungen mit Ontologien und Klassifikationen führen. Deshalb ein Vorschlag zur Umformulierung:

    "Sachschlagwörter können für die Inhaltserschließung darüber hinaus relevant sein, wenn sie als Oberbegriffe in einer Begriffshierarchie (als allgemeiner, generischer oder partitiver übergeordneter Allgemeinbegriff) oder als Oberbegriffe für Individualbegriffe (als instanzieller Oberbegriff) benötigt werden." 


    1. Danke. Guter Vorschlag. Erledigt.