Nachteile

Modellvariante 2 setzt eine logische und ontologische Stimmigkeit der Daten in der GND voraus.

Relationen und Definitionen in der GND sind noch nicht immer ausreichend präzise beschrieben und noch nicht immer konsistent.

Abb. 1: Relationen für Raumausstattung und Raumausstatter in der GND

Abbildung 1 zeigt einen Ausschnitt der Begriffsbeziehungen aus dem Fachgebiet der Innenarchitektur und Raumausstattung.

Inkonsistente Relationen:

(1) Innenarchitekt hat den generischen Oberbegriff (gndo:broaderTermGeneric (BTG)) Architekt. Natürlichsprachig heißt die Aussage: Jeder Innenarchitekt ist eine Art Architekt.

(2) Innenarchitektur hat eine Verwandtschaftsbeziehung (gndo:relatedTerm (RT)) zu Architektur. Natürlichsprachig heißt die Aussage: Innenarchitektur und Architektur stehen in einer nicht näher bestimmten symmetrischen Beziehung zueinander, die keine Hierarchierelation ist.

Die Aussagen (1) und (2) sind nicht konsistent. Wenn Innenarchitekt eine Art Architekt ist, sollte Innenarchitektur eine Art Architektur sein. Oder: Wenn Innenarchitektur ein verwandter Begriff von Architektur ist, sollte Innenarchitekt ein verwandter Begriff von Architekt sein.

(3) Raumausstattung hat den Oberbegriff Innenarchitektur. Zu erwarten wäre, dass Raumausstatter entsprechend den Oberbegriff Innenarchitekt hat unter der Annahme, dass Aussage (3) zutrifft.

Unvollständige Relationen:

(4) Raumausstattung hat keine Beziehung zu Raumausstatter.

Falsche Aussage:

(5) Die Firma Fußboden Vollmeier GmbH ist kein Beispiel für Raumausstattung, sondern für einen Raumausstatter.

Siehe zu (1) bis (5) auch Abbildung 2 unten und Abbildung 3 für einen Vergleich mit äquivalenten Begriffen im Art & Architecture Thesaurus (AAT).

Abb. 2: Relationen in der GNDAbb. 3: Relationen im AAT

Motivation für diese Darstellung der Relationen im Bereich Architektur und Raumausstattung war der Personennormsatz für Jean-Siméon Rousseau mit den Aussagen:

gndo:professionOrOccupation <Künstler> , <Bildhauer> , <Raumausstatter> und
gndo:gndSubjectCategory 13.2p Personen zu Plastik ; 31.16p Personen zu Technik (ohne Architektur, Bautechnik) ; 13.6p Personen zu Kunsthandwerk

Jean-Siméon Rousseau hat als Raumausstatter zur Ausstattung des Cabinet des Bains im Schloss Versailles beigetragen. Diese Art der Beteiligung an der Ausstattung von Schloss Versailles (Versailles) / Petits Appartements du Roi / Cabinet des Bains wird ausgesagt durch:

gndo:architect <Jean-Siméon Rousseau> 

Rousseau war weder Architekt noch hat er als Architekt an der Entstehung von Schloss Versailles mitgewirkt. Tatsächlich war er vorwiegend als Maler beteiligt. Auch die Zurodnung zur Sachgruppe 31.16p Personen zu Technik (ohne Architektur, Bautechnik) impliziert, dass Rousseau nicht als Architekt gesehen wird.


Beschreibung der intendierten Bedeutung eines Begriffes in der GNDhttp://d-nb.info/gnd/4072819-5

Die intendierte Bedeutung eines Begriffes in der GND ergibt sich aus

(1) der intensionalen Beschreibung des Begriffsinhalts (Definition) und Erläuterungen

(2) der Äquivalenzklasse der Bezeichnungen (Sachbegriff, Synonyme, Quasisynonyme)

(3) seiner Extension, das heißt der Menge der Unterbegriffe (Beispiele, Untergeordnet)

(4) weiteren Begriffsbeziehungen, zum Beispiel verwandte Begriffe im thematischen Bezug

(5) Konkordanzen zu anderen Normdaten (LCSH, RAMEAU)

(6) der Zuordnung zu DDC-Klassen und Sachgruppen der Systematik

(7) der Anwendung in der Indexierung


Die Abbildung rechts zeigt einen Ausschnitt des Datensatzes für den Begriff "Innenarchitektur" mit den Eigenschaften (1) bis (5).

Intension und Extension sind weit gefasst und schließen neben Innendekoration und Raumgestaltung auch die
Unterbegriffe "Raumausstattung" und "Wohnungseinrichtung" ein.

Die Beziehung zu "Architektur" ist eine Verwandtschaftsbeziehung.


https://de.wikipedia.org/wiki/Innenarchitektur