1 Kontrollierte Vokabulare (In Bearbeitung)
1 Definition
Ein kontrolliertes Vokabular ist eine vorgegebene Sammlung von Wörtern, Wortzusammensetzungen, Notationen oder anderen →Bezeichnungen, die Schlagwörter zur Erschließung und zum Auffinden von Informationsressourcen repräsentieren. Sie werden in kontrollierten Vokabularen meist →Begriffe genannt. Häufig wird eine Bezeichnung eines Begriffes als bevorzugter Suchausdruck bestimmt, und für den Sucheinstieg werden synonyme Bezeichnungen angeboten.
2 Terminologie
controlled vocabulary
3 Erläuterung
Kontrollierte Vokabulare ermöglichen eine einheitliche Verschlagwortung (Indexierung) mit dem Ziel, die Suche einfacher zu machen und gleichzeitig bessere Suchergebnisse zu erhalten. Wird ein kontrolliertes Vokabular verbindlich von verschiedenen Institutionen gemeinsam genutzt, kann auch Datenbank übergreifend mit guten Ergebnissen gesucht werden (vorausgesetzt, die Indexierung ist gut).
3.1 Typen kontrollierter Vokabulare
Die Typen kontrollierter Vokabulare reichen von einfachen Wortlisten bis zu komplexen, strukturierten Vokabularen. Es gibt sie für individuelle Entitäten, wie „Personen“, „Orte“, „Ereignisse“, „Werke“ (→Individualbegriffe) und für allgemeine Sachverhalte (→Allgemeinbegriffe), wie zum Beispiel „Politiker“, „Stadt“, „Ausstellung“, „Konzert“, „Gemälde“.
Diese Typen sind in der Regel unterschiedlich strukturiert, weil Individualbegriffe und Allgemeinbegriffe unterschiedliche Eigenschaften haben, die durch jeweils spezifische Beziehungen dargestellt werden. Die auch Namendatei genannten Vokabulare enthalten Aussagen über Personen und ihre Eigenschaften, wie Name, Lebensdaten, Bezug zu anderen Personen oder Werken. Kontrollierte Ortsvokabulare verzeichnen neben den Ortsnamen auch typische Eigenschaften geografischer Entitäten wie Koordinaten, ob es sich um eine Verwaltungseinheit oder ein natürliches Geografikum handelt.
Die Struktur generischer Vokabulare beruht dagegen auf Beziehungen (→Relationen) zwischen den Allgemeinbegriffen. Diese Relationen existieren unabhängig von einem konkreten Zusammenhang und sind allgemeingültig (→Paradigmatische Relation). Ihre Bedeutungen werden idealerweise auf der Grundlage logischer Prämissen vereinbart. „Denn [die Logik] lehrt, wie man eine gegebene Vorstellung mit andern vergleichen, und dadurch, daß man dasjenige, was sie mit verschiedenen gemein hat, als ein Merkmal zum allgemeinen Gebrauch herauszieht, sich einen Begriff machen könne.“ (Kant, Einleitung in die Kritik der Urteilskraft [1. Fassung] Fußnoten