3.11. Personen- und Institutionsdatenbank
Alle Datenfelder, die Personen und Institutionen betreffen – wie z.B. „Künstler“, „Hersteller“, „Zugang von“, „erworben durch“, „Schätzer“, „Vorbesitzer“, „Verfasser“ etc. – sind mit einer einzigen Personen- und Körperschaftsdatenbank verknüpft. Damit werden Redundanzen vermieden, denn für die Inventarisierung muss eine Person bzw. Institution nur einmal in der Datenbank angelegt werden und steht danach in allen entsprechenden Datenfeldern als Auswahl zur Verfügung.
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