Zum Ende der Metadaten springen
Zum Anfang der Metadaten

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 4 Nächste Version anzeigen »

Im Eingabebereich „Werkrecht“ werden Angaben zum Urheberrecht am Werk erfasst.

Die Angaben zum Urheberrecht am Werk können unabhängig von den Nutzungsrechten an den verknüpften Digitalisaten sein.

  • Rechtstyp
    Wählen Sie den entsprechenden Rechtstyp aus der Liste aus
    • gemeinfrei
      Als gemeinfrei werden Werke bezeichnet, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Der urheberrechtliche Schutz ist zeitlich befristet und endet  - je nach Werkart - in der Regel zwischen 50 und 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
    • unklar
      Wählen Sie diese Angabe aus, wenn Sie trotz umfassender Recherchen nicht herausfinden konnten, ob noch ein urheberrechtlicher Schutz an dem Werk besteht oder nicht.
    • urheberrechtlich geschützt
      Wählen Sie diese Angabe aus, wenn der urheberrechtliche Schutz noch besteht weil der Urheber beispielsweise noch lebt oder das Urheberrecht durch Rechtsnachfolger oder Rechtsvertreter vertreten wird.
      Wenn das Werk urheberrechtlich geschützt ist, geben Sie den Rechteinhaber an.


  • Rechteinhaber
    In diesem Feld wird die Person/Institution angegeben, die das Urheberrecht am Werk besitzt bzw. vertritt.  Das kann der Künstler, ein Rechtsnachfolger oder ein Vertreter, z.B. eine Verwertungsgesellschaft (VG Bild-Kunst) sein. Das Eingabefeld ist mit der Personen-/Körperschaftsdatenbank verknüpft. Wählen Sie den gesuchten Namen aus der Dropdown-Liste aus oder legen Sie die Person/Institution über die Eingabemaske oder die Personen-/Institutionsverwaltung neu an.



  • Keine Stichwörter

0 Kommentare

Sie sind nicht angemeldet. Ihre Änderungen werden mit anonym markiert. Sie sollten sich anmelden, wenn Sie bereits über ein Konto verfügen.