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Im Eingabebereich „Werkrecht“ werden Angaben zum Urheberrecht am Werk erfasst.

Die Angaben zum Urheberrecht am Werk können unabhängig von den Nutzungsrechten an den verknüpften Digitalisaten sein.

  • Rechtstyp
    Wählen Sie den entsprechenden Rechtstyp aus der Liste aus
    • gemeinfrei
      Als gemeinfrei werden Werke bezeichnet, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Der urheberrechtliche Schutz ist zeitlich befristet und endet  - je nach Werkart - in der Regel zwischen 50 und 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
    • unklar
      Wählen Sie diese Angabe aus, wenn Sie trotz umfassender Recherchen nicht herausfinden konnten, ob noch ein urheberrechtlicher Schutz an dem Werk besteht oder nicht.
    • urheberrechtlich geschützt
      Wählen Sie diese Angabe aus, wenn der urheberrechtliche Schutz noch besteht weil der Urheber beispielsweise noch lebt oder das Urheberrecht durch Rechtsnachfolger oder Rechtsvertreter vertreten wird.
      Wenn das Werk urheberrechtlich geschützt ist, geben Sie den Rechteinhaber an.
  • Rechteinhaber
    In diesem Feld wird die Person/Organisation angegeben, die das Urheberrecht am Werk besitzt bzw. vertritt - das kann der Künstler, ein Rechtsnachfolger oder ein Vertreter, z.B. eine Verwertungsgesellschaft (VG Bild-Kunst) sein. Das Eingabefeld ist mit der Personen/Organisationen-Datenbank verknüpft. Wählen Sie den gesuchten Namen aus der über den „Dropdown“-Button zugänglichen Liste aus. Nicht enthaltene Personen/Organisationen können Sie hinzufügen, indem Sie den Button zu „Personen/Organisationen verwalten“ wählen. Vermerken Sie im Feld "Anmerkung" Informationen zu der Person/Körperschaft als Rechteinhaber.



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