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In der Feldgruppe „Werkrecht“ "Rechteangaben zum Objekt" werden Angaben zum Urheberrecht am Werk erfasst.zu Urheberrecht, Persönlichkeitsrechten und damit zusammenhängenden möglichen Nutzungsrechten am Objekt erfasst. Weil z.B. neben einem urheberrechtlichen Schutz auch zeitgleich Nutzungsrechte Gültigkeit besitzen können, ist die gesamte Feldgruppe "Rechteangaben zum Objekt" über den Button "Rechteangaben zum Objekt hinzufügen" duplizierbar.

Die Angaben zum Urheberrecht am Werk können unabhängig von den Nutzungsrechten an den verknüpften Digitalisaten sein.

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Rechtstyp

Wählen Sie den entsprechenden Rechtstyp aus der Liste aus:

  • Hausrecht
    Ist das Aufnehmen und Veröffentlichen von Bildern innerhalb des Gebäudes durch den Eigentümer oder einen bevollmächtigten Vertreter eingeschränkt oder total untersagt, ist die Angabe "Hausrecht" notwendig sowie die zugehörige Angabe des Rechteinhabers.

  • persönlichkeitsrechtlich geschützt
    Das Persönlichkeitsrecht schützt die Privatsphäre von Personen. Sind auf z.B. einer Fotografie Personen zu sehen, so ist die Fotografie persönlichkeitsrechtlich geschützt. Im Kern geht es vor allem darum, die Rechte lebender oder vor kurzem – in der Regel bis zu 10 Jahren – verstorbener Personen zu wahren.
    Wenn das Werk persönlichkeitsrechtlich geschützt ist, geben Sie den Rechteinhaber, in diesem Fall die abgebildete/n Person/en, an.

    • Nutzungsrecht (persönlichkeitsrechtlich geschützt)
      Greift für ein Werk das Persönlichkeitsrecht, haben Sie die Möglichkeit Nutzungsrechte z.B. für die Veröffentlichung von Digitalisaten des Objekts zu erwerben. Geben Sie auch hierzu den Rechteinhaber an. Rechteinhaber der Nutzungsrechte ist z.B. das Museum, dass zu Publikationszwecken Nutzungsrechte erworben hat.

  • unklar
    Wählen Sie diese Angabe aus, wenn Sie trotz umfassender Recherchen nicht herausfinden konnten, ob noch ein urheberrechtlicher Schutz an dem Werk besteht oder nicht.
  • gemeinfrei
    Als gemeinfrei werden Werke bezeichnet, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Der urheberrechtliche Schutz ist zeitlich befristet und endet  - je nach Werkart - in der Regel zwischen 50 und 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.unklar
    Wählen Sie diese Angabe aus, wenn Sie trotz umfassender Recherchen nicht herausfinden konnten, ob noch ein urheberrechtlicher Schutz an dem Werk besteht oder nicht.
  • urheberrechtlich geschützt
    Wählen Sie diese Angabe aus, wenn der urheberrechtliche Schutz noch besteht, weil der Urheber beispielsweise noch lebt oder das Urheberrecht durch Rechtsnachfolger oder Rechtsvertreter vertreten wird.
    Wenn das Werk urheberrechtlich geschützt ist, geben Sie den Rechteinhaber an.
    (Warnung) Achtung: Ist das Werk urheberrechtlich geschützt und treffen Sie auch die dafür entsprechende Auswahl, werden angehängte Medien nicht in den Metadaten (z.B. im LIDO) weitergegeben und können somit nicht online veröffentlicht werden.

    • Nutzungsrecht (urheberrechtlich geschützt)
      Greift für ein Werk das Urheberrecht, haben Sie die Möglichkeit Nutzungsrechte z.B. für die Veröffentlichung von Digitalisaten des Objekts zu erwerben. Geben Sie auch hierzu den Rechteinhaber an. Rechteinhaber der Nutzungsrechte ist z.B. das Museum, dass zu Publikationszwecken Nutzungsrechte erworben hat.


Datum

Die Felder zum "Datum" dienen der Dokumentation von Gültigkeitszeiträumen von v.a. Nutzungsrechten.


Rechteinhaber

In diesem Feld wird die Person/Organisation angegeben, die

...

die bestehenden Rechte am Werk besitzt bzw. vertritt - das kann der Künstler, ein Rechtsnachfolger oder ein Vertreter, z.B. eine Verwertungsgesellschaft (VG Bild-Kunst) sein oder die Person/Organisation die Nutzungsrechte erworben hat. Das Eingabefeld ist mit der "Personen/Organisationen"-

...

Verwaltung verknüpft. Die Eingabe einer Person findet statt, indem sie die Personen/Organisation einem Objekt zuordnen. Wählen Sie dazu den gesuchten Namen aus der über den

...

Dropdown-Button zugänglichen Liste aus. Sie können auch hier direkt eine unbekannte Person/Organisation anlegen, wenn diese noch nicht in der Personen/Organisationen-Datenbank vorhanden ist. Ein alternativer Weg, mit mehr Möglichkeiten der Eingabe von Zusatzinformationen stellt die unter 8.

...

1 Datensätze erfassen – Eingabe von Personen/Organisationen

...

/Familien/Gruppen beschriebene Variante dar.

Vermerken Sie im Feld "Anmerkung" Informationen zu der Person/Organisation als Rechteinhaber.


Info
titleWichtige Information zur Digitalisat-Ausspielung
  • Urheberrecht (Rechtstyp)

    • urheberrechtlich geschützt → Weitergabe freigegebener Digitalisate in Metadaten geblockt

      • Nutzungsrechte (urheberrechtlich geschützt) → Weitergabe freigegebener Digitalisate in Metadaten gewährt

    • gemeinfrei → Weitergabe freigegebener Digitalisate in Metadaten gewährt

  • Persönlichkeitsrechte → Weitergabe freigegebener Digitalisate in Metadaten geblockt

    • Nutzungsrechte ( persönlichkeitsrechtlich geschützt) → Weitergabe freigegebener Digitalisate in Metadaten gewährt

  • Hausrecht → Weitergabe freigegebener Digitalisate in Metadaten geblockt


(Warnung) ACHTUNG: Aktuell wird zur Ausspielung der freigegebenen Digitalisate das an erster Stelle angegebene Recht berücksichtigt.

Bsp. a): Angabe 1 → "urheberrechtlich geschützt"
            Angabe 2 → "Nutzungsrechte (urheberrechtlich geschützt)"

→ Die freigegebenen Digitalisate werden nicht ausgespielt, weil "urheberrechtlich geschützt" an erster Stelle angegeben ist.

Bsp. b): Angabe 1 → "Nutzungsrechte (urheberrechtlich geschützt)"
             Angabe 2 → "urheberrechtlich geschützt"

→ Die freigegebenen Digitalisate werden ausgespielt, weil "Nutzungsrechte (urheberrechtlich geschützt)" an erster Stelle angegeben ist.