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Wenn die Person weiblich ist, kann sie kein Kammerdiener sein. Gegenwärtig (2018) ist dies der einzige Fall, überprüfbar mit dieser Abfrage:
Codeblock | ||||||||
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PREFIX rdf: <http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#>
PREFIX gnd: <http://d-nb.info/gnd/>
PREFIX gndo: <http://d-nb.info/standards/elementset/gnd#>
# weibliche Kammerdiener
select * where
{
?s gndo:professionOrOccupation gnd:4824772-8 .
?s gndo:preferredNameForThePerson ?pname .
?s gndo:gender <http://d-nb.info/standards/vocab/gnd/gender#female>
} |
2. Aussagen zur Person Theiß, Kaspar
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2. Die Person (Individualbegriff, Instanz) Wuld Ādab, Adī hat die Oberbegriffe gndo:broaderTermGeneral <Bildung> , <Journalismus> , <Autor>.
Eine Person kann ein Beispiel für Autor sein, aber nicht für Bildung oder Information. Um Fehler dieser Art aufzufinden, könnte eine Abfrage über Personen mit gndo:broaderTermGeneral durchgeführt werden und Ergebnisse, die nicht zur GND-Sachgruppe 9.4ab Einzelne Berufe, Tätigkeiten, Funktionen; Religionszugehörigkeit, Weltanschauung gehören, ausgeschlossen werden. Eine (semi)-automatische Änderung der Relation gndo:broaderTermGeneral in gndo:broaderTermInstantial wäre möglich durch eine Abfrage über Personen mit gndo:broaderTermGeneral UND Zugehörigkeit zu GND-Sachgruppe 9.4ab Einzelne Berufe, Tätigkeiten, Funktionen; Religionszugehörigkeit, Weltanschauung.
Eine SPARQL-Abfrage zum Auffinden gleichartiger Fälle findet sich hier unter "Personen mit nicht tätigkeitsbezogenen Schlagworten".
Beispiel für unvollständige Aussagen
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