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Abb. 1: Relationen für Raumausstattung und Raumausstatter in der GND

Abbildung 1 zeigt einen Ausschnitt der Begriffsbeziehungen aus dem Fachgebiet der Innenarchitektur und Raumausstattung.

Inkonsistente Relationen:

(1) Innenarchitekt hat den generischen Oberbegriff (gndo:broaderTermGeneric (BTG)) Architekt. Natürlichsprachig heißt die Aussage: Jeder Innenarchitekt ist eine Art Architekt.

(2) Innenarchitektur hat eine Verwandtschaftsbeziehung (gndo:relatedTerm (RT)) zu Architektur. Natürlichsprachig heißt die Aussage: Innenarchitektur und Architektur stehen in einer nicht näher bestimmten symmetrischen Beziehung zueinander, die keine Hierarchierelation ist.

Die Aussagen (1) und (2) sind nicht konsistent. Wenn Innenarchitekt eine Art Architekt ist, sollte Innenarchitektur eine Art Architektur sein. Oder: Wenn Innenarchitektur ein verwandter Begriff von Architektur ist, sollte Innenarchitekt ein verwandter Begriff von Architekt sein.

(3) Raumausstattung hat den Oberbegriff Innenarchitektur. Zu erwarten wäre, dass Raumausstatter entsprechend den Oberbegriff Innenarchitekt hat unter der Annahme, dass Aussage (3) zutrifft.

Unvollständige Relationen:

(4) Raumausstattung hat keine Beziehung zu Raumausstatter.

Falsche Aussage:

(5) Die Firma Fußboden Vollmeier GmbH ist kein Beispiel für Raumausstattung, sondern für einen Raumausstatter.

Siehe zu (1) bis (5) auch Abbildung 2 unten und Abbildung 3 für einen Vergleich mit äquivalenten Begriffen im Art & Architecture Thesaurus (AAT).


Abb. 2: Relationen in der GNDAbb. 3: Relationen im AAT
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Motivation für diese Darstellung der Relationen im Bereich Architektur und Raumausstattung war der Personennormsatz für Jean-Siméon Rousseau mit den Aussagen:

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