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Schlüssel

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  • Rechtstyp
    Wählen Sie den entsprechenden Rechtstyp aus der Liste aus
    • gemeinfrei
      Als gemeinfrei werden Werke bezeichnet, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Der urheberrechtliche Schutz ist zeitlich befristet und endet  - je nach Werkart - in der Regel zwischen 50 und 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
    • unklar
      Wählen Sie diese Angabe aus, wenn Sie trotz umfassender Recherchen nicht herausfinden konnten, ob noch ein urheberrechtlicher Schutz an dem Werk besteht oder nicht.
    • urheberrechtlich geschützt
      Wählen Sie diese Angabe aus, wenn der urheberrechtliche Schutz noch besteht weil der Urheber beispielsweise noch lebt oder das Urheberrecht durch Rechtsnachfolger oder Rechtsvertreter vertreten wird.
      Wenn das Werk urheberrechtlich geschützt ist, geben Sie den Rechteinhaber an.

(Warnung) Achtung: Ist das Werk urheberrechtlich geschützt und treffen Sie auch die dafür entsprechende Auswahl, werden bei einer Veröffentlichung keine Medien (z.B. Bilddigitalisate) mit ausgespielt.

  • Rechteinhaber
    In diesem Feld wird die Person/Organisation angegeben, die das Urheberrecht am Werk besitzt bzw. vertritt - das kann der Künstler, ein Rechtsnachfolger oder ein Vertreter, z.B. eine Verwertungsgesellschaft (VG Bild-Kunst) sein. Das Eingabefeld ist mit der "Personen/Organisationen" verknüpft. Die Eingabe einer Person findet statt, indem sie die Personen/Organisation einem Objekt zuordnen. Wählen Sie dazu den gesuchten Namen aus der über den Dropdown-Button zugänglichen Liste aus. Sie können auch hier direkt eine unbekannte Person/Organisation anlegen, wenn diese noch nicht in der Personen/Organisationen-Datenbank vorhanden ist. Ein alternativer Weg, mit mehr Möglichkeiten der Eingabe von Zusatzinformationen stellt die unter 8.2. Personen/Organisationen neu anlegen beschriebene Variante dar

    Vermerken Sie im Feld "Anmerkung" Informationen zu der Person/Organisation als Rechteinhaber.

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